Bereits 2014 gab es die erste regionale Zusammenarbeit zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Junge Verlagsmenschen e.V., in Form einer gemeinsamen Infoveranstaltung zum Thema Arbeitnehmerrechte. Bei einem gemeinsamen Sondierungstreffen in Frankfurt am Main fiel nun der Startschuss für eine offizielle bundesweite Kooperation.
Ver.di wird uns zukünftig in arbeits- und tarifrechtlichen Fragen beraten und unseren Verein bei seinem Ziel, den Nachwuchs der Buch- und Medienbranche zu stärken, unterstützen. Gemeinsam wollen wir spezifisches Informationsmaterial für euch erstellen. Da auch ver.di ein stark regional ausgerichtetes Netz hat, passen unsere Strukturen sehr gut zusammen und ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit wird weiterhin in den Städtegruppen angesiedelt sein. „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Jungen Verlagsmenschen und wollen gemeinsam wichtige Schritte unternehmen, um bessere Arbeitsbedingungen für den Nachwuchs der Buchbranche zu erreichen“, sagt René Rudolf, ver.di-Bundesfachgruppenleiter Verlage, Druck und Papier.
Der häufig schwierige Start in die Buchbranche, unter anderem aufgrund von schlecht bezahlten Volontariaten und Praktika, ist ein häufig diskutiertes Thema bei den Veranstaltungen der Jungen Verlagsmenschen. Dies führte 2014 zur Gründung der vereinsinternen AG Nachwuchsrechte. Eine Umfrage zu den Arbeitsbedingungen der Berufseinsteiger Anfang 2015 hat die Brisanz des Themas mit Zahlen und Fakten untermauert. Seitdem gewinnt das Thema innerhalb des Vereins stetig an Bedeutung. „Die Jungen Verlagsmenschen sind keine Gewerkschaft und sollen auch keine sein. Aber das Thema Arbeitnehmerrechte taucht bei uns häufig auf, viele fragen, warum es etwa keinen Tarifvertrag für Volontäre in Verlagen gibt. Mit ver.di haben wir jetzt einen starken Partner an unserer Seite, der uns kompetent berät“, erklärt Lena Augustin, 1. Vorsitzende des Junge Verlagsmenschen e.V.
Die Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 hat die Situation noch komplexer gemacht. Die längerfristigen Praktikumsangebote sind weniger geworden und beschränken sich fast ausschließlich auf studienbegleitende Pflichtpraktika. Bei wem das nicht in der Studienordnung steht, hat es schwer. Ob für ein Volontariat der Mindestlohn gezahlt werden muss, hängt dagegen von der tatsächlichen Ausgestaltung der Beschäftigung ab.
Vor dieser Ausgangslage kooperieren die Jungen Verlagsmenschen nun mit ver.di, um langfristig die Situation der Berufseinsteiger zu verbessern. „Eine Verbesserung der Situation ist nur möglich, wenn der Nachwuchs seine Rechte kennt und ein Bewusstsein dafür entwickelt, was beispielsweise ein gutes Praktikum oder Volontariat ausmacht und wie faire und angemessene Arbeitsbedingungen aussehen.“, erklärt Selina Reimer, Koordinatorin der ver.di-Kooperation für die AG Nachwuchsrechte der JVM. Für Frühjahr 2017 ist bereits das nächste überregionale Kooperationstreffen zwischen ver.di und den JVM geplant.
#andiearbeit
ver.di hat über 2 Millionen Mitglieder und besteht aus 13 Fachbereichen. Zum Fachbereich Medien, Kunst und Industrie gehört auch die Fachgruppe Verlage, Druck und Papier. Sie vereint u.a. alle Mitglieder in Zeitungs-, Zeitschriften- und Buchverlagen. www.verlage.verdi.de