Markus_Bromberg

Markus Bromberg
© Mareike Rinke

Heute mal Superman, Wonderwoman oder Pokémon sein? Das geht im realen Leben vor allem in Kölle an Karneval besonders gut. Auf Facebook allerdings kommt man mit diesem Identitätswandel bei Flashmob-Aktionen wie „ändere Dein Facebook-Profilbild in Deinen Lieblingscomic-Helden“ mit dem Gesetz in Konflikt. Über Social Media-Fälle wie diese Aktion und über die aktuelle Gesetzeslage zum „Thema Urheberrecht“ informierte der Rechtsanwalt Markus Bromberg uns ‚Junge Verlagsmenschen der Städtegruppe Köln-Bonn’ Anfang November in einem zweistündigen Workshop.

Markus_Bromber_Vortrag_Affen-Selfie

Vortrag Affen-Selfie
© Mareike Rinke

Der seit 2011 als selbständiger Rechtsanwalt in Köln Agierende erläuterte den ‚Jungen Verlagsmenschen’ dabei u.a. anhand des bekannten Affen-Selfie-Beispiels das Urheberrecht in den ansprechenden Räumlichkeiten der Park Linné Management GmbH in Köln (Danke an dieser Stelle noch einmal für den guten Service und danke an die finanzielle Unterstützung durch den Vorstand!). Wir erfuhren an diesem Abend spannende Dinge wie: „nur ein toter Autor, und das möglichst mehr als 70 Jahre, ist ein guter Autor“. Denn erst 70 Jahre nach dem Tod eines Autors verfallen die Urheberrechte.

 

Des Weiteren wurden wir über unsere Zugangsrechte als Künstler, über das Existieren einer MFM-Fototabelle, die die angemessene Vergütung für Fotografen regelt, und den sog. „Kopiergroschen“ von Markus Bromberg aufgeklärt. Auch Beispiele wie „Framing“/“Embedding“ anhand eines YouTube-Videos und die Verwendung von „Screenshots“, beispielsweise von Twitterstücken, als Bildzitat lieferten an diesem Abend regen Diskussionsstoff.

Der aktuell bei der Kanzlei „DOPTKA Rechtsanwälte“ schwerpunktmäßig mit dem Urheber- und Presserecht-Beschäftigte vertrat die Meinung, dass ein „Total-Buy-Out“ an einen Verlag ein „Unding“ sei. Und wenn ein Autor alle seine Rechte, auch hinsichtlich noch unbekannter Rechte zu diesem Zeitpunkt (wie z.B. hinsichtlich E-Books) abgeben würde, dann müsste dies zumindest schriftlich fixiert werden.

Nicht zuletzt informierte Rechtsanwalt Bromberg uns Junge Verlagsmenschen darüber, dass es u.a. Caroline von Monacos Verdienst war, dass Abbildungsrecht von Privatpersonen vorangetrieben zu haben.

Wer sich weitere, konkrete Rechtsberatung wünscht und noch spezielle Fragen hat, der ist jederzeit herzlich eingeladen, Markus Bromberg persönlich zu kontaktieren: www.dopatka.eu/rechtsanwaelte/markus-bromberg.

Wer Fragen zum Artikel hat oder gerne die Folien der Powerpoint-Präsentation von diesem Abend zugesendet haben möchte, der wendet sich bitte an:
Mareike Rinke (Online-Texterin, Freie Journalistin, Freie Lektorin, Städtegruppenleiterin Junge Verlagsmenschen Köln-Bonn; www.xing.com/profile/Mareike_Rinke, www.facebook.com/mareike.rinke, www.twitter.com/MareikeRinke)